
Als Souverän eines Staates galt traditionell die Obrigkeit, genau genommen eigentlich nicht sie, sondern Gott selbst, dem sie verantwortlich sein sollte, gleich ob ihre Mitglieder in Versammlungen gewählt oder durch Erbfolge in ihr Amt gelangten. Sie wurden daran gemessen, wie weit sie der Gerechtigkeit, den überzeitlichen Grundsätzen von Gut und Böse, entsprachen.
Mit der französischen Revolution kam eine neue Konzeption auf, die Volkssouveränität: Die Obrigkeit sollte ihre Autorität nicht mehr von Gott erlangen, sondern vom Volk; und natürlich galt nun die Demokratie als einzig wirklich legitime Form der staatlichen Verfassung. Auch gemäß GG geht alle Macht vom Volke aus.
Davon ist die postmoderne EU still und leise abgerückt. Betrachten wir ihre Verfassung, den Lissabon-Vertrag: Wer verleiht der EU-Obrigkeit Autorität? Gott wird da natürlich nicht bemüht, das Volk durfte auch nicht abstimmen – nur die Iren so lange, bis das Ergebnis recht war.
Wenn der Obrigkeit der Eu niemand Autorität verleiht außer der politischen Klasse selbst: Wer wird die EU-Verfassung dann im Falle eines Falles verteidigen?


