Klare Worte vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Vier verkaufsoffene Sonntage im Monat sind zuviel und daher verfassungswidrig. Lässt der Gesetzgeber wie in Berlin zu, dass Geschäfte öffnen, verstößt er gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz.
Das Verfassungsgericht habe damit “den Menschen vor das Profitinteresse”, gestellt, mutmaßt das Magazin “Der Spiegel”. Menschen möchten Sonn- und Feiertage, befanden die Richter, als “Tage der Arbeitsruhe” aus religiösen Gründen und zur persönlichen Erholung nutzen, keinesfalls aber zum Shoppen oder Geschäftebummeln. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung den Verfassungsbeschwerden der evangelischen und der katholischen Kirche statt, die aus Sorge um die seit Jahrezehnten sinkende Zahl der Gottesdienstbesucher geklagt hatten.
Die ehemalige Grünen-Bundestagsfranktions- und derzeitige Chefin der Evangelischen Kirche in Deutschland, Katrin Göring-Eckardt, lieferte dem ZDF erfreut das erwartet zustimmende Zitat. Das Urteil sei ein eindeutiges Signal gegen den Kommerz und für den Sonntag als gemeinsamen Ruhetag für alle, sagte Göring-Eckardt.
Damit sei bestimt auch sichergestellt, dass Familien ihre Einkäufe künftig noch mehr ins Internet verlagerten, das bekanntlich rund um die Uhr geöffnet habe. Touristen wiederum könnten sich bei Berlin-Besuchen auch eine zünftige Curry-Wurst als Andenken mitnehmen, denn Imbißstände dürften ja weiterhin öffnen.
Quelle: Readers Edition


